Gesetze / Kriegsdienstverweigerungsgesetz
KDVG§ 13 Anwendungsvorschrift
Stand: 01.01.2026
Wird zitiert von 14
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 08.09.1999 – 6 C 16.98
- BVerwG, 22.02.2012 – 6 C 11/11Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Zeitsoldat im Sanitätsdienst der Bundeswehr; RechtsschutzbedürfnisZitiert von 39
- BVerwG, 22.02.2012 – 6 C 31/11Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Soldat im freiwilligen Sanitätsdienst der BundeswehrZitiert von 6
- BVerfG, 04.10.2011 – 2 BvR 862/10Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei unterlassener Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde für die Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Antrag eines Sanitätsoffiziers auf vorweggenommene Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei noch bestehendem Soldatenverhältnis - Zumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) bei Möglichkeit der Abänderung einer bereits älteren gefestigten RsprZitiert von 3
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2005 – 10 A 11919/04Zitiert von 1
- BVerwG, 13.12.2012 – 2 C 11/11Keine geburtsjahrbezogene Beschränkung des Bewerberfeldes für Berufssoldaten im Militärmusikdienst; Umwandlung von Soldatendienstverhältnissen; zuständiges GerichtZitiert von 79
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 – 1 S 3255/21Zitiert von 4
- BVerwG, 12.04.2017 – 2 C 16/16Rückforderung der Ausbildungskosten eines ehemaligen Sanitätsoffiziers auf ZeitZitiert von 62
- BVerwG, 12.04.2017 – 2 C 1/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 KDVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KDVG%202003/13#abs-1 (1) Entgegen § 2 Absatz 6 Satz 2 kann die Zuleitung des Antrags bei ungedienten Wehrpflichtigen, die vor dem 1. Januar 2010 geboren sind, ohne vorherige Musterung erfolgen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KDVG%202003/13#abs-2 (2) Über Anträge, die ohne vorherige Musterung dem Bundesamt zugeleitet werden, soll spätestens innerhalb von neun Monaten seit Eingang beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr entschieden werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KDVG%202003/13#abs-3 (3) § 3 Absatz 2 Satz 2 und § 11 Absatz 1 Nummer 1 sind auf Fälle nach Absatz 1 nicht anzuwenden.